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Denkanstöße

Kann man mit Demenz noch Auto fahren?

Liebe Leserinnen und Leser,

Heute möchte ich mich dem Thema Autofahren und Demenz stellen.

Kann man mit Demenz noch Auto fahren?

Photo by Gellinger on Pixabay.

Kann man mit Demenz noch Auto fahren?

Ob jemand noch Auto fahren kann, hängt unter anderem davon ab, in welchem Stadium sich der Erkrankte befindet. Während bei einer leichtgradigen Demenz die Fahrtauglichkeit durchaus noch erhalten sein kann, so sind die Betroffenen zum Zeitpunkt einer mittelschweren Demenz nicht mehr in der Lage, selbst Auto zu fahren.

Die Fähigkeit, sicher Auto zu fahren, geht häufig schneller verloren, als die Betroffenen es selber wahrnehmen. Auch wenn vertraute Strecken häufig noch klappen, inwiefern kann jemand auf ungewohnte Situationen angemessen und schnell genug reagieren? Andererseits bedeutet das Autofahren Mobilität und Eigenständigkeit, ganz besonders in ländlichen Regionen. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich gemeinsam Alternativen zu suchen, um die Mobilität aufrecht zu erhalten. Wie in meinem letzten Newsletter schon angesprochen hilft es, wenn die Betroffenen die Wahrheit über die Krankheit und die Konsequenzen wissen. So wird es leichter, Hilfe anzunehmen. Deshalb ist es empfehlenswert, offen über die Situation zu sprechen. Häufig nehmen die Betroffenen selbst wahr, dass das Autofahren nicht mehr so leicht fällt und überlassen das Steuer freiwillig jemand anderem. Wenn das nicht von selbst klappt, sollten die Angehörigen das Autofahren versuchen zu verhindern.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. hat in ihrem Ratgeber für Angehörige "Demenz. Das Wichtigste." einige Strategien aufgeführt:

  • "Das Verstecken der Autoschlüssel, Abklemmen der Autobatterie oder den Hinweis, dass das Auto defekt und eine Reparatur zu teuer sei.
  • Oft hilft es auch, wenn ein Fahrtest bei der Fahrschule bzw. beim TÜV ergibt, dass keine Fahrtauglichkeit mehr besteht, oder
  • wenn der Arzt als Respektsperson das Autofahren untersagt.
  • Wenn ein Demenzkranker trotz allem nicht vom Autofahren abzuhalten ist, hat ein Arzt im Interesse der öffentlichen Sicherheit das Recht seine Schweigepflicht zu brechen und die zuständige Behörde zu informieren. Diese kann dann eine Fahrtauglichkeitsprüfung veranlassen, z. B. durch den TÜV."

Ein weiterer wichtiger Hinweis wird bezüglich der KFZ-Versicherung gegeben. Zwar muss sie "auch bei einem Unfall, der durch einen Demenzerkrankten verursacht wird, die Kosten des Geschädigten ersetzen, sie kann diese Summe aber von dem Verursacher zurückfordern, was zusätzlich zu einem erheblichen finanziellen Risiko des Autofahrens mit Demenz führt."

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder wünschen Sie sich einen Beitrag zu einem bestimmten Thema? Schreiben Sie mir (post@alexandra-evers.de). Ich freue mich über Ihre E-Mail! Es grüßt Sie herzlich, Ihre Alexandra Evers